Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Grundlagen unserer Zusammenarbeit

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Metareq GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, Beratungsleistungen und Softwareentwicklung.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2. Leistungen

Der Auftragnehmer bietet folgende Dienstleistungen an:

  • Requirements Engineering und Business-Analyse
  • Projektmanagement und Monitoring
  • Workshops und Trainings
  • Softwareentwicklung und Consulting
  • Bereitstellung von Fachpersonal (Contracting)
3. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zustande.

Der Vertrag wird auf Grundlage der individuellen Projektvereinbarung, des Angebots oder der Auftragsbestätigung geschlossen. Diese haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie spezifische Regelungen enthalten.

4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise basieren auf den vereinbarten Stundensätzen oder Festpreisen gemäß der individuellen Auftragsbestätigung.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

Bei Festpreisprojekten erfolgt die Abrechnung nach den vereinbarten Meilensteinen. Bei zeitaufwandsbasierten Projekten erfolgt die Abrechnung monatlich auf Basis der erbrachten Leistungsstunden.

5. Lieferung und Leistungserbringung

Die Leistungserbringung erfolgt nach den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Terminen.

Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Bei unvorhersehbaren Ereignissen höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung:

  • Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge
  • Benennung eines fachlich qualifizierten Ansprechpartners
  • Rechtzeitige Abnahme von Zwischen- und Endergebnissen
  • Bereitstellung der erforderlichen technischen Infrastruktur
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke, Dokumente und Softwareentwicklungen unterliegen dem Urheberrecht.

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den vertraglich vereinbarten Leistungen.

Vorlagen, Frameworks und wiederverwendbare Komponenten, die der Auftragnehmer in Projekte einbringt, verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält hieran ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des Projekts.

8. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach den anerkannten Regeln der Technik erbracht werden.

Bei Softwareentwicklung gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme.

Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu rügen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Erst nach erfolglosem zweiten Nachbesserungsversuch kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.

Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

10. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

11. Laufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach der individuellen Projektvereinbarung.

Sofern keine spezifische Regelung getroffen wurde, können Dauerverträge von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12. Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insbesondere die DSGVO, einzuhalten.

Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hannover, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


Stand: 14. Juni 2026

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